Steuerliche Behandlung der Dividende im Sinne des EStGnP

Die Dividende ist dieser Teil des Bilanzgewinns, die jeder Anleger nach Abschluss des Geschäftsjahres je nach Vereinbarung oder gemäß seiner Beteiligung am Stammkapital zu erhalten erwartet.

Laut Art. 38 EStGnP wird für Einkommen aus:

  • Dividende zugunsten eines Einzelkaufmanns;
  • Dividenden und Liquidationsanteile zugunsten:
    1. einer im Land oder Ausland ansässigen natürlichen Person aus Quellen in Bulgarien;
    2. einer im Land ansässigen natürlichen Person aus einer Quelle in Ausland

die s. g. Quellensteuer erhoben.

Gem. dem bulgarischen Steuerrecht wird die zu leistende Steuer aufgrund des als Dividenden auszuschüttenden Bruttobetrags berechnet und beträgt 5 v. H.

Die Steuer wird von dem leistenden Unternehmen bis Ende des Monats, der auf den Quartal folgt, in dem der Beschluss über die Ausschüttung getroffen worden ist, an die laut Sitz der Gesellschaft zuständige Bezirksdirektion der Nationalen Einnahmeagentur einbehalten und eingezahlt.

Die Unternehmen und selbständig Erwerbstätigen, die die Einkommen leisten, sind verpflichtet, eine Erklärung laut Vorlage für die von ihnen im Jahr ausgeschütteten Dividende, für die die Quellensteuer zu erheben ist, einzureichen.

Die zu viel geleisteten oder nicht geschuldeten Steuerbeträge für die genannten Einkommen, die von im Ausland ansässigen natürlichen Personen erworben worden sind, werden seitens der Bezirksdirektion der NEA, an der die Einkommensteuer der Person zu leisten ist, erstattet.

Hier gibt es nähere Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividende laut dem Körperschaftssteuergesetz in Bulgarien.