Besteuerung von Glücksspiel in Bulgarien

Die Glücksspielanbieter in Bulgaren unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der s. g. Alternativsteuer. Die Art der Festlegung der Besteuerungsgrundlage und Frist für das Einreichen der Steuererklärung werden je nach Art der Glückspieltätigkeit des Steuerpflichtigen festgelegt.

I. Glücksspiele im Sinne des 2. Abschnitts – Besteuerung von Lotto und Toto, Glücksspiele mit Einsätzen auf Ergebnisse von Sportwettkämpfe und Pferde- und Hunderennen, Spiele mit Einsätzen auf zufälligen Ereignisse und Einsätze, die mit dem Erraten von Tatsachen verbunden sind, einschließlich der Online-Spiele.

Zu den Steuerpflichtigen laut diesem Abschnitt gehören die Glücksspielanbieter von Lotto und Toto, Glücksspiele mit Einsätzen auf Ergebnisse von Sportwettkämpfe und Pferde- und Hunderennen, Spiele mit Einsätzen auf zufälligen Ereignisse und Einsätze, die mit dem Erraten von Tatsachen verbunden sind.

Die Besteuerungsgrundlage ist der Betrag, der für jedes der Spiele gesammelten Einsätze, indem diese Regelung auch für die Spieleinsätze für Online-Spiele angewendet wird (Glücksspiele, die durch eine Kommunikationsausstattung angeboten werden, wobei die Spieler ihre Einsätze direkt Online tätigen).

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung und Leistung der Steuer ist 7 Tage nach Bekanntmachung der Spielergebnisse. Das Einreichen erfolgt online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Der Steuersatz ist 15% vom Betrag der Einsätze für jedes Spiel.

II. Glücksspiele im Sinne des 3. Abschnitts – Lotterien, Tombolas, Zahlenlotto Bingo und Keno, einschließlich der Online-Spiele.

Die Besteuerungsgrundlage für die Abgeltungsteuer ist der Nennwert des Einsatzes, der auf die Tickets, Gutscheine und anderen Teilnahmescheine angegeben ist. Für die Online-Lotteriespiele wird die Besteuerungsgrundlage laut bulgarischem Körperschaftsrecht aufgrund der von den angemeldeten Teilnehmern getätigten Einsätze ermittelt.

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung und Leistung der Steuer ist bis zum 10. Tag des Monats, der auf den Monat des Eingangs der Teilnahmescheine folgt.

Der Steuersatz ist 15% auf der Besteuerungsgrundlage.

III. Glücksspiele im Sinne des 4. Abschnitts.

Steuerpflichtige laut diesem Abschnitt sind die Anbieter von Online-Glücksspielen, bei welchen der Einsatz aufgrund des Preises des Telefongesprächs oder einer anderen Leistung der elektronischen Kommunikationsdienste gebildet wird.

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung und Leistung der Steuer ist bis zum 10. Tag des Monats, der auf den Monat der Abhaltung der Spiele folgt.

Die Abgeltungssteuer wird vom Anbieter der Kommunikationsdienste abgeführt und eingezahlt und der Steuersatz beträgt 15 v. H.

IV. Glücksspiele im Sinne des 6. Abschnitts.

Steuerpflichtige laut diesem Abschnitt sind die Anbieter von Glücksspielautomaten und Casinospiele, einschließlich der Online-Spiele.

Die Besteuerung der Glücksspiele aus diesem Abschnitt wird aufgrund der in der Bescheinigung über die erteilte Lizenz und betriebenen:

  • Spielautomaten und/oder virtuellen Spielautomaten in Spielhallen, bzw. pro Spielplatz;
  • Spieltische und/oder virtuelle Spieltische im Casino, bzw. pro Spielplatz

festgelegt.

Der Steuersatz ist im Gesetz über die einzelnen Anlagen und Spielgeräten pro Quartal konkret geregelt.

Die Steuer ist bis zum 15. Tag des darauffolgenden Quartals zu erklären und einzuzahlen.

Eine Besonderheit bei dieser Besteuerung laut bulgarischem Recht besteht darin, dass die vollständige Steuer für das Quartal, in das die Lizenz entzogen worden ist oder der Glücksspielanbieter seine Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum eingestellt hat, zu leisten ist.